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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

VII. Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen aus Schuldverhältnissen und wegen unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber bitPlus GmbH wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, jedoch nur soweit nicht Kardinalpflichten betroffen sind und soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Hiervon unberührt ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB. Dies gilt nicht, wenn bitPlus GmbH mit Arglist, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt hat.
2. bitPlus GmbH haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
3. Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen eines Dritt- Carriers eingetreten, so tritt bitPlus GmbH alle daraus resultierenden Ansprüche frei werdend an den Auftraggeber ab.
4. Leistungserbringungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die bitPlus GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Dritt-Carriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von bitPlus GmbH oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von bitPlus GmbH autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - hat bitPlus GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen bitPlus GmbH, ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor.
5. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von bitPlus GmbH -Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, und bei Schäden, die entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch bitPlus GmbH nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 2.500,00 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
6. Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von bitPlus GmbH gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf 2.500,00 EUR beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
7. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. bitPlus GmbH ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.
8. Die Verpflichtung des Kunden zur Schadensvermeidung, insbesondere im Falle von Daten-, Dateiverlusten oder -fehlern bleibt unberührt. Der Kunde ist zur Datensicherung und zur unterbrechungsfreien Stromversorgung verpflichtet.
VIII. Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung
1. Gegen Ansprüche von bitPlus GmbH kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
2. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde nicht mehr auf die bitPlus GmbH-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
3. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von bitPlus GmbH liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn bitPlus GmbH oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt. bitPlus GmbH informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und erstattet unverzüglich die diesbezügliche Gegenleistung.
4. Behauptet der Auftraggeber, dass ihm berechnete Leistungen nicht von ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so muss er dies nachweisen.
IX. Gewährleistung
1. In Gewährleistungsfällen hat bitPlus GmbH wahlweise das Recht zur Nacherfüllung und/oder Ersatzlieferung. Gelingt diese nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren angemessenen Nachfrist, die der Auftraggeber bitPlus GmbH gesetzt hat, fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
2. Gewährleistungsbegehren sind bitPlus GmbH regelmäßig unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bereitstellung der Leistung, aber immer schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die, welche in der Leistungsbeschreibung vereinbart wurde. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Leistung dar. bitPlus GmbH kann ihre Nacherfüllungshandlungen vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen. Der Auftraggeber soll von bitPlus GmbH ggf. zur Verfügung gestellte Störungsmeldungsformulare benutzten.
3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-)Abnahme, in sonstigen Fällen, wie gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, unbeschadet der gesetzlichen kaufmännischen Rügeobliegenheiten, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen worden ist. Für gebrauchte Sachen ist das Gewährleistungsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.
4. Bei nicht von bitPlus GmbH hergestellter Software (Fremdsoftware) ist die Haftung von bitPlus GmbH auf den ordnungsgemäßen Zustand der Datenträger und etwaiger Handbücher beschränkt. bitPlus GmbH übernimmt keine Haftung für den Inhalt, die Funktionalität und die Fehlerfreiheit der Fremdsoftware. Diese Gewährleistung obliegt ausschließlich dem Hersteller der Fremdsoftware. bitPlus GmbH haftet in diesem Zusammenhang nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und unmittelbare Folgeschäden, sowie für den Verlust von aufgezeichneten Daten.

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