bitPlus GmbH · goldberg 12 · 85567 grafing · tel: 08092-85335-0 · info@bitplus.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

I. Vertragsvereinbarung
1. Ein Vertrag über Leistungen von bitPlus GmbH kommt mit der schriftlichen Annnahme des Antrages des Auftraggebers auf Abschluss eines Vertrages durch bitPlus GmbH auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen zustande.
2. bitPlus GmbH kann jederzeit die Erbringung der Leistung für den Auftraggeber von einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen bzw. einen angemessenen Vorschuss verlangen.
3. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und/oder ein Vorrang spezieller Vereinbarungen von den Nachfolgenden gelten nur, wenn diese in der Produktbeschreibung enthalten oder schriftlich in den Vertrag einbezogen worden sind.
4. bitPlus GmbH behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.
5. Sowie bitPlus GmbH bei von dem Auftraggeber gewünschten Stillstand der Arbeiten eingesetzte Mitarbeiter nicht anderweitig beschäftigen kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Wartezeiten bitPlus GmbH mit 60% der üblichen Sätze zu vergüten.
6. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann bitPlus GmbH den entstandenen Leistungsausfall gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung stellen. bitPlus GmbH haftet nicht für Verzug oder für sonstige Schäden, wenn Ursache dafür mangelnde Mitwirkung oder fehlende Information durch den Auftraggeber, seiner Mitarbeiter oder anderer von ihm beauftragter Subunternehmer ist.
7. Mündliche Nebenabreden und Zusicherung von Eigenschaften bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. bitPlus GmbH wird den Kunden über die Installation in angemessenem Umfang beraten. Die Installationsvorbereitungen, die für die Stromversorgung notwendigen Einrichtungen sowie Datenkabel und -stecker und die Kabelverlegung läßt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung vor Lieferung der Ware vornehmen. Sie müssen den jeweils geltenden Fachnormen und den Installationsrichtlinien von bitPlus GmbH entsprechen.
II. Leistungsumfang
1. Der Umfang der Leistungen von bitPlus GmbH ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsschluss aktuellen Produktbeschreibung/Preisliste. Diese kann bei bitPlus GmbH angefordert oder auf elektronischem Weg beispielsweise via Internet abgerufen werden, oder aus sonstigen schriftlich niedergelegten Leistungsbeschreibungen.
2. Dem Kunden übermittelte Lieferdaten gelten als Richtwerte und sind unverbindlich. Etwas anderes gilt nur, wenn sie schriftlich ausdrücklich verbindlich vereinbart sind. bitPlus GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, diese sind vom Kunden anzunehmen und zu bezahlen. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen (z.B. Stammdaten, Organisation der Arbeitsabläufe usw.), erforderlicher Genehmigungen, Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend der Verzögerung.
3. bitPlus GmbH steht es zu, Leistungen im Rahmen des handelsüblichen frei zu erweitern, Verbesserungen vorzunehmen und ist ferner berechtigt, Leistungen zu ändern bzw. neu zu definieren, soweit dadurch keine erheblichen Leistungseinbußen für den Auftraggeber bewirkt werden.
4. Preisänderungen gelten, soweit kein Widerspruch auf die entsprechende Benachrichtigung binnen 4 Wochen erfolgt, als genehmigt.
5. Soweit bitPlus GmbH kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden.
6. bitPlus GmbH ist berechtigt, die Durchführung von vertraglichen (Teil-)Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.
III. Kündigung des Vertrages
1. Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 90 Tagen zum Quartalsende kündbar.
2. Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger mindestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
3. Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. bitPlus GmbH kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen für zwei fällige monatlichen Leistungspauschalen oder einem erheblichen Teil von zwei Monatsrechnungen in Zahlungsverzug ist.
5. Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.

IV. Zahlungsbedingungen, Warenlieferungen
1. Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen berechnet. Die angegebenen Preise verstehen sich dabei zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
(USt.-IdNr.: DE 129302876)
2. bitPlus GmbH kann Rechnungen an den Auftraggeber zu einem kalendermäßig bestimmbaren Zeitpunkt fällig stellen, der mindestens zehn Tage nach Rechnungsdatum liegt. Einer weiteren Mahnung zur Inverzugsetzung bedarf es nicht.
3. Bei Dauerschuldverhältnissen sind Leistungsentgelte, beginnend mit dem Tage der Leistungsbereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich jeweils bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus zu zahlen, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, auf Anforderung von bitPlus GmbH dieser eine Lastschriftermächtigung zu erteilen. Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.
4. Sonstige Entgelte sind - unbeschadet einer Vorschusszahlungsverpflichtung - nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
5. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von bitPlus GmbH sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
6. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von bitPlus GmbH; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für bitPlus GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für bitPlus GmbH . Erlischt das (Mit-)Eigentum von bitPlus GmbH durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Auftraggebers - bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf bitPlus GmbH übergehen. bitPlus GmbH bleibt es vorbehalten, durch Erklärung an den Auftraggeber die Abtretung rückgängig zu machen. Die Gefahr geht mit Meldung der Lieferbereitschaft oder sobald die Ware zwecks Versendung die Geschäftsräume von bitPlus GmbH verlassen hat, über. bitPlus GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn solche nicht ersichtlich für den Auftraggeber ohne Interesse sind. Diese sind dann unverzüglich abzunehmen und zu vergüten.
7. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Es ist ihm jedoch untersagt, die Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen sind bitPlus GmbH unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an bitPlus GmbH ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. bitPlus GmbH ist berechtigt, die Abtretungen gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen. Eine Be- oder Weiterverarbeitung der gelieferten Waren erfolgt für bitPlus GmbH. Hieran erwirbt bitPlus GmbH ein Eigentumsrecht in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt bitPlus GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
8. Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Kunden ist bitPlus GmbH berechtigt, die sich noch in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat die zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeiter den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

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