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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

V. Zahlungsverzug
1. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist bitPlus GmbH berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen - ggf. auch aus anderen Verträgen - zu verweigern, unbeschadet der Verpflichtung des Auftraggebers zur Entrichtung seiner Zahlungsverpflichtungen.
2. Bei Zahlungsverzug ist bitPlus GmbH außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen, soweit bitPlus GmbH keinen höheren oder der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist. Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber bitPlus GmbH die entstandenen Kosten im vollem Umfang zu ersetzen. bitPlus GmbH kann ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von EUR 7,50 verlangen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, bitPlus GmbH jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.
3. Kommt der Auftraggeber für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrags, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann bitPlus GmbH das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
4. Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von bitPlus GmbH wenn nach Abschluß des Vertrages erkennbar wird, dass ein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird i.S.d. § 321 BGB ist bitPlus GmbH berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
5. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt bitPlus GmbH vorbehalten.
VI. Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz
1. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 des Teledienst Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass bitPlus GmbH seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
2. bitPlus GmbH verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
3. bitPlus GmbH hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
4. Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von bitPlus GmbH, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/ Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
5. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z.B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von bitPlus GmbH während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt bitPlus GmbH auch zur Beratung seiner Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. bitPlus GmbH wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohnehin öffentlich zugänglich sind oder bitPlus GmbH gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.

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