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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

X. Gerichtsstand und sonstige allgemeine Bedingungen
1. Bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck und Wechselklage ist alleiniger Gerichtsstand der sich aus dem Sitz von bitPlus GmbH ergebende Gerichtsbezirk. bitPlus GmbH ist jedoch auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
2. Der Auftraggeber hat bitPlus GmbH innerhalb eines Monats: jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Auftraggebers, bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Auftraggebergemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namens des Auftraggebers oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von geführt wird, sowie Adressänderungen anzuzeigen.
3. Erfüllungsort ist der Sitz von bitPlus GmbH. E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.
4. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von bitPlus GmbH gestattet.
5. Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskunden- Schutzverordnung geht deren etwaig zwingendes Recht anderslautender Regelungen dieser Bestimmungen vor. Auch das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt, ebenso wie Herstellergarantien.
6. bitPlus GmbH wird in aller Regel nur aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.
7. Es gelten die Angebote von bitPlus GmbH. Macht der Auftraggeber geltend, es seien von der (Prospekt-) Produktbeschreibung Abweichungen vereinbart, so hat er dies im Zweifel zu beweisen.
8. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
XI. Sonderbestimmungen bei Überlassung von Software
1. Zahlungsbedingungen bei Software-Überlassung
Wird von bitPlus GmbH Individualsoftware erstellt und geliefert, gilt folgende Zahlungsweise:
Vom Gesamtrechnungsbetrag sind zu zahlen:
· 1/3 bei Auftragserteilung
· 1/3 bei Abnahme (der Organisationsbeschreibung) des Pflichtheftes
· 1/3 bei Abnahme des Programms
2. Schutzrechte
Von bitPlus GmbH erstellt Programme bleiben in uneingeschränktem Eigentum von bitPlus GmbH. Soweit Software-Programme Lieferbestandteil sind, erwirbt der Kunde hieran ein einfaches Nutzungsrecht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde wird alle geistigen Rechte an der Ware respektieren und im Falle des Wiederverkaufs eventuelle Nutzungsrechtsbeschränkungen weitergeben. Die Nutzung im Netz ist nur aufgrund einer ausdrücklichen dahingehend erweiterten Lizenz zulässig. Bei der Software-Überlassung ist die vereinbarte Lizenzgebühr zu zahlen, je nach Vereinbarung als Einmallizenz oder monatliche Lizenzgebühr. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Aushändigung des Source-Programms (Quellprogramm).
3. Übernahme/Abnahme
bitPlus GmbH überläßt dem Kunden ein lauffähiges Programm im Objektcode einschließlich des dazugehörigen Begleitmaterials. Der Kunde verpflichtet sich, die Übernahme der überlassenen Software/Dokumentation bei der Aushändigung der Programmträger/Dokumentation durch Unterzeichnung einer Übernahmeerklärung zu bestätigen. Die Programme gelten als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe eventuelle Mängel schriftlich angezeigt werden.
4. Gewährleistung bei Software
4.1. Das von bitPlus GmbH konkret zu schaffende, bzw. geschaffene Datenwerk/Konzept/ bzw. die Software basiert nach ihrem Wissensstand auf persönlich geistigen Leistungsergebnissen/ Zusammenstellungen. Eine über diese Erklärung hinausgehende Zusicherung für die Neuheit der der Leistung zugrundeliegenden Idee kann nicht gegeben werden.
4.2. Die Haftung von bitPlus GmbH aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten wird bei leichter Fahrlässigkeit für mittelbare Schäden auf einen Betrag begrenzt, der den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn des Auftraggebers nicht übersteigt, und die bitPlus GmbH bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, gekannt hat oder hätte kennen müssen, bzw. die bitPlus GmbH als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. Ein für den Fall des Leistungsverzuges oder der von bitPlus GmbH zu vertretenden nachträglichen Unmöglichkeit der Leistung dem Auftraggeber zustehender Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung wird dahin begrenzt, dass der Höhe nach nur bis zu 50% des Gesamthonorars und für unmittelbare Schäden gehaftet wird.
4.3. Sind bei einer Abnahme Mängel festgehalten worden, so wird bitPlus GmbH diese wie schriftlich festgelegt, ansonsten gem. den allgemeinen Bedingungen beseitigen.
4.4. bitPlus GmbH räumt dem Auftraggeber ab dem Zeitpunkt, ab dem die diesbezüglichen Leistungsrechnungen von bitPlus GmbH vom Auftraggeber vollständig beglichen sind und soweit nicht schriftlich ein anderes vereinbart worden ist - an ihrer erbrachten Leistung eine einfache, zeitlich und örtlich aber unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungslizenz ein. Darüber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung bzw. Genehmigung von bitPlus GmbH.
4.5. Mit dem Tage der Software-Überlassung erwirbt der Kunde das Recht auf kostenlose Nachbesserung an der überlassenen Software durch bitPlus GmbH als Gewähr für die Dauer von sechs Monaten. Voraussetzung ist, daß die Software auf der vereinbarten Hardware und auf von bitPlus GmbH freigegebenen Programmträgern unter Beachtung der Bedienungsanleitung genutzt wird. Nicht unter Gewährleistung fallen außerdem solche Software und Softwareteile, die der Käufer angepaßt oder in die er sonstwie ändernd eingegriffen hat. Gleiches gilt für Fehler, Störungen und Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung oder auf außerhalb des Verantwortungsbereiches von bitPlus GmbH liegende Umstände zurückzuführen sind, wie z.B. Fehler der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften: ferner, wenn der Käufer bitPlus GmbH die Möglichkeit verweigert, die Ursache des gemeldeten Fehlers zu untersuchen.
5. Änderung und Anpassung von Software
Der Kunde ist nur nach detaillierter schriftlicher Beschreibung und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von bitPlus GmbH berechtigt, auf seine Kosten und Gefahr die Software einschließlich Dokumentation auf seine speziellen Zwecke anzupassen und zu ändern. Der Kunde ist nicht zur Decompilierung und Bearbeitung der Software berechtigt. Auch die vom Kunden mit Zustimmung von bitPlus GmbH geänderte Software und Dokumentation unterliegt den Bestimmungen dieses Vertrags.
6. Sonstige Dienstleistungen
Sonstige Dienstleistungen (Einarbeitung, Beratung, Betreuung etc.) soweit vereinbart, werden entsprechend den bitPlus GmbH - Vergütungssätzen (Preislisten) gesondert berechnet. Eine vereinbarte Einarbeitung erfolgt nach Wahl von bitPlus GmbH in zentralen Einarbeitungsseminaren oder im Einzelfall in den Räumen des Kunden während der geschäftsüblichen Arbeitszeit von bitPlus GmbH.
XII. Salvatorische Klausel
1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke im Vertrag.
2. An die Stelle einer Lücke bzw. einer nichtigen oder unwirksamen Bestimmung soll eine dem Sinn und Zweck dieser Vertragsbestimmung entsprechende wirksame den wirtschaftlichen Interessen angepasste Regelung treten.